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Mit Kreditsicherheiten Chance auf ein Darlehen erhöhen

Seit geraumer Zeit müssen Banken bei der Vergabe von Krediten mehr als zuvor auf die persönliche Bonität des Kunden achten. Dazu hat insbesondere eine EU-Richtlinie beigetragen, denn diese besagt, dass der Kreditgeber mehr Wert darauf legen soll, ob der Kreditsuchende von seiner Kreditwürdigkeit her dazu in der Lage ist, die vereinbarten Darlehensraten zu zahlen. Da nicht alle Menschen, die ein Darlehen aufnehmen möchten, über eine hervorragende Bonität verfügen, rücken vor allem Eigenkapital und Kreditsicherheiten mehr in den Vordergrund. Wenn das Eigenkapital vorwiegend im Rahmen einer Immobilienfinanzierung von Bedeutung ist, können Kreditsicherheiten im Allgemeinen dazu dienen, die Chance auf ein Darlehen zu erhöhen.

Warum dies so ist und welche Sicherheiten vielleicht auch für Sie interessant sind, wenn Sie Ihre Chance auf eine positive Kreditentscheidung erhöhen möchten, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Eigenkapital als indirekte Kreditsicherheit bei der Baufinanzierung

Keine offizielle Kreditsicherheit, aber dennoch indirekt als Sicherheitsaspekt zu betrachten, ist das Eigenkapital. Dies spielt nahezu ausschließlich im Privatkundenbereich eine Rolle, wenn es um eine Immobilienfinanzierung geht. Da die Banken auch dort dazu angehalten sind, mehr Wert auf die persönliche Bonität des Kunden zu legen und eben nicht nur die Grundschuld als Sicherheit zu betrachten, kann das Eigenkapital dazu beitragen, dass eine positive Kreditentscheidung seitens des Kreditgebers getroffen wird. Bei Ratenkrediten ist das Eigenkapital hingegen nicht von Bedeutung, sondern bei diesen Darlehensarten ist es vor allem wichtig, dass Sie ab bestimmten Kreditsummen auch Sicherheiten stellen können, um so die Chance auf ein Darlehen zu erhöhen.

Aktuelle Kreditsicherheiten im Überblick

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Bonität vielleicht nicht ganz ausreicht, damit die Bank positiv auf Ihre Kreditanfrage reagiert, besteht vielleicht die Chance, dass Sie die eine oder andere Sicherheit stellen können. Kreditinstitute vergeben selbstverständlich leichter Ratenkredite, wenn es sich zumindest nicht vollständig um Blankodarlehen handelt, sondern ein Teil der Kreditsumme mittels einer Kreditsicherheit abgesichert ist.

In der Übersicht sind es insbesondere die folgenden Kreditsicherheiten am Markt, die aktuell beansprucht werden:

• Grundschuld / Hypothek (nur noch selten)
• Sicherungsübereignung
• Abtretung von Forderungen
• Verpfändung von Guthaben
• Verpfändung von Wertpapieren
• Restkreditversicherung
• Bürgschaft

Manche dieser Kreditsicherheiten sind durchaus universell einsetzbar, wie zum Beispiel die Abtretung von Forderungen oder die Verpfändung von Guthaben. Andere Sicherheiten wiederum sind relativ speziell an den Finanzierung zweckgebunden, wie zum Beispiel die Grundschuld oder auch die Sicherungsübereignung. Mit diesem Kreditsicherheiten möchten wir uns im Folgenden etwas näher beschäftigen.

Grundschuld als klassische Kreditsicherheit in der Immobilienfinanzierung

Was früher noch die Hypothek war, ist heutzutage die Grundschuld: eine klassische Kreditsicherheit, die im Zuge einer Immobilienfinanzierung zum Einsatz kommt. Kaum eine Bank wird heutzutage ein Immobiliendarlehen vergeben, ohne ein Großteil der Kreditsumme über einen Grundschuld abzusichern.

Die Grundschuld selbst zählt zu den sogenannten Grundpfandrechten, die dem Gläubiger das Recht verbriefen, sich unter bestimmten Voraussetzungen an der Immobilie zu bedienen. kreditvergleich24.com

Dies geschieht in der Praxis meistens dadurch, dass eine Zwangsversteigerung einberaumt wird, falls der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen (Zahlung der Darlehensraten) nicht nachkommt. Die Grundschuld zählt zu den dinglichen Sicherheiten, weil eben mit der Immobilie bzw. dem Grundstück ein Sachwert hinter der Kreditsicherheit steht. Wirksam wird die Grundschuld dadurch, dass sie zu Gunsten der kreditgebenden Bank in das jeweilige Grundbuch beim zuständigen Grundbuchamt eingetragen wird.

Sicherungsübereignung: bei der Auto- und Gewerbefinanzierung üblich

Eine weitere Kreditsicherheit ist in der Praxis relativ zweckgebunden, nämlich die sogenannte Sicherungsübereignung. Diese kommt in der Praxis meistens in einer der folgenden Formen vor:

• Sicherungsübereignung Fahrzeuge
• Sicherungsübereignung Maschinen
• Sicherungsübereignung Büroeinrichtung
• Sicherungsübereignung Materialien/Güter

Die Sicherungsübereignung von Fahrzeugen kommt sowohl im privaten als auch gewerblichen Bereich zum Tragen. Möchten Sie beispielsweise den Kauf eines Neuwagens finanzieren, wird Ihnen die Bank den benötigten Geldbetrag meistens nur dann zusagen, wenn Sie gleichzeitig mit einer Sicherungsübereignung des Autos einverstanden sind. Der Kreditgeber wird in diesem Fall rechtlich Eigentümer des Fahrzeuges und kann dieses verwerten, falls Sie die vereinbarten Darlehensraten nicht wie abgemacht zahlen. Im gewerblichen Bereich ist die Sicherungsübereignung deutlich häufiger, den Sie kommt zum Beispiel zum Einsatz, wenn neue Fahrzeuge, Maschinen, Produktionsmittel oder auch die Büroeinrichtung finanziert werden sollen.

Abtretungen von Forderungen: Renten- oder Kapitallebensversicherung als Sicherheit

Eine relativ universell einsetzbare Kreditsicherheit, die bei nicht wenigen Ratenkrediten seitens des Kreditgebers entgegengenommen wird, ist die sogenannte Abtretung von Forderungen. Dahinter verbirgt sich im Privatkundenbereich meistens die Abtretung einer Renten- oder Kapitallebensversicherung. Sowohl bei der privaten Renten- als auch bei der Kapitallebensversicherung gibt es einen sogenannten Rückkaufswert. Dabei handelt es sich um den Gegenwert, den der Versicherungsnehmer aktuell erhalten würde, falls er den Vertrag vorzeitig kündigt und die Versicherung damit auflöst. Dieser Rückkaufswert ist sowohl bei der privaten Renten- als auch bei der klassischen Kapitallebensversicherung (nicht als formgebundene Variante) sehr zuverlässig, sodass die Banken eine solche Kreditsicherheit meistens zu 100 Prozent ansetzen.

Verpfändung von Wertpapier- oder Sparguthaben

Zwei weitere Kreditsicherheiten sind sich relativ ähnlich, nämlich zum einen die Verpfändung von Wertpapieren und zum anderen die Verwendung von (Spar-)Guthaben. In beiden Fällen existieren Guthaben, nämlich zum einen als Gegenwert bzw. aktueller Kurswert von Wertpapieren und zum anderen in Form eines Geldguthabens auf Anlagekonten wie dem Fest- oder Tagesgeld. In beiden Fällen wird durch die Verpfändung erzielt, dass die kreditgebende Bank im Fall eines möglichen Kreditausfalls zugriffsberechtigt auf die Wertpapier- oder Sparguthaben ist. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass der Kreditnehmer ohne Zustimmung der Bank keine Wertpapiere verkaufen darf. Zudem wird auf Anlagekonten ein Sperrvermerk eingerichtet, sodass auch hier keine eigenständigen Verfügung des Kontoinhabers ohne Wissen des Kreditgebers möglich ist.

Restschuldversicherung als sehr einfache Kreditsicherheit

Die Kreditversicherung ist eine sehr einfache und praktikabel Kreditsicherheit, die gerne von vielen Banken genutzt wird. In diesem Fall käme eine Versicherung unter bestimmten Voraussetzungen dafür auf, dass die restlichen Raten eines noch offenen Kredites gezahlt werden. In der Regel tritt die Kreditversicherung bei den folgenden Schadensfällen ein:

• Tod des Versicherungsnehmers (Kreditnehmers)
• Arbeitslosigkeit (unverschuldet)
• Berufsunfähigkeit
• Längere Arbeitsunfähigkeit

All diese Ursachen sind mit einem Einkommensverlust verbunden, sodass die Darlehensrate oftmals nicht mehr gezahlt werden könnte, wenn die Kreditversicherung nicht eintreten würde.

Bürgschaft als einzige persönliche Kreditsicherheit

Alle zuvor genannten Kreditsicherheiten fallen in den Bereich der dinglichen Sicherheiten. Die einzige persönlich Kreditsicherheit ist die Bürgschaft. In diesem Fall steht nämlich eine andere Person, der Bürger für die Schulden des Kreditnehmers gegenüber der Bank gerade. Da sich der Kreditgeber im Schadensfall relativ schnell und einfach an einen Bürgen wenden kann, sollten Sie sich sehr genau überlegen, ob Sie für eine andere Person bürgen. Ferner wird die Bank den Bürgen nur dann akzeptieren, wenn dieser seinerseits über eine gute Bonität oder Vermögenswerte verfügt, die als Sicherheit dienen können.